„Die Forderung der Gewerkschaften ist goldrichtig. Wenn der Staat der Wirtschaft unbegrenzt Mittel zur Verfügung stellt und 100 Prozent der Sozialabgaben erlässt, müssen die Unternehmen verpflichtet werden, diese Erleichterungen auch an die Beschäftigten weiterzugeben. Gerade in Ballungsräumen mit hohen Mieten sind vierzig Prozent Lohneinbußen, wie sie aktuell mit Kurzarbeit einhergehen, schlicht existenzbedrohend", erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heutigen Treffens der Sozialpartner. Ferschl weiter:
„Eine arbeitgeberfinanzierte Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 90 Prozent des Nettolohns ist notwendig, um den Beschäftigten ihren Lebensstandard zu garantieren. Diese Regelung, muss nun zwingend allgemeinverbindlich für alle Unternehmen gelten, die Kurzarbeit beanspruchen.
Überdies müssen Unternehmen, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen, die Zeit für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten nutzen und im Anschluss eine Beschäftigungsgarantie für mindestens ein Jahr gewähren.
Millionen Beschäftigte, die aufgrund ihrer notwendigen Tätigkeit – etwa im Lebensmittelhandel oder in Gesundheitsberufen – von Überlastung bedroht sind, brauchen dringend verbindliche Regeln, die ihre Belastungssituation eindämmen und ihre Gesundheit effektiv schützen.“