„Bei Foot Locker zeigt sich wieder einmal mehr als deutlich, wie dringend notwendig ein besserer gesetzlicher Schutz von Betriebsräten ist. Unternehmen wie Foot Locker nutzen Kündigungen und Lohnentzug als systematisches Druckmittel gegen Betriebsräte. Während Beschäftigte sehen müssen, wie sie dann finanziell zurechtkommen, verfügen solche Unternehmen häufig über eine Armada von Anwälten, was das Kräfteverhältnis im Betrieb weiter zu Lasten der Beschäftigten verschiebt“, erklären Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende, und Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich des Arbeitsgerichtsprozesses um die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes einer Foot Locker-Filiale. Ferschl und Meiser weiter:
„Wegen Fällen wie denen bei Foot Locker fordert DIE LINKE in ihrem Konzept zur Mitbestimmung einen besseren Schutz vor ‚Union Busting‘, dazu gehört eine Stärkung der Rechtsstellung von Betriebsräten und auch, dass Behinderung von Betriebsratsarbeit künftig ein Offizialdelikt ist, bei der auch Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften ermitteln. Die Behinderung von Betriebsratsarbeit muss konsequent geahndet werden. Wer Betriebsräte einschüchtert und in ihrer Arbeit behindert, gehört auf die Anklagebank.“