„Die Möglichkeit, Personenstand und Vornamen beim Standesamt einfacher als bisher und ohne demütigendes Begutachtungsverfahren ändern zu lassen, ist eine deutliche Verbesserung. Gleichzeitig jedoch spiegeln die vielen einschränkenden Regelungen im Gesetz den Geist des Misstrauens gegenüber den Betroffenen wider. Damit ist der heute endlich im Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes leider nicht der erhoffte große Wurf. Dass das Gesetz erst im November kommenden Jahres in Kraft treten soll, ist völlig indiskutabel“, erklärt Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Vogler weiter:
„Das sehr ausführliche Gesetz ist in den Bestimmungen und der Begründung widersprüchlich und enthält Einschränkungen insbesondere beim Hausrecht, die keine Klarheit schaffen, sondern Misstrauen ausdrücken. Dass generell die persönlichen Daten zur Änderung des Geschlechtseintrags an den Verfassungsschutz, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, das Bundesflüchtlingsamt und weitere Behörden weitergegeben werden sollen, ist höchst bedenklich. Ich bezweifle, dass diese und weitere Regelungen grundrechtskonform sind, und werde im parlamentarischen Verfahren darauf hinwirken, dass dies noch verändert wird. Ein Gesetz, das höchstrichterlich korrigiert werden müsste, wäre ein schlechtes Gesetz.
Die Reform des Personenstandsrechts ist jedoch nur ein erster Schritt. Jetzt muss es auch deutliche Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung für die Betroffenen geben. Diese darf das Gesundheitsministerium unter Karl Lauterbach nicht weiter auf die lange Bank schieben. Als LINKE werden wir auch weiter darauf drängen, dass die soziale Lage von trans, inter und nonbinären Menschen verbessert wird und dass Diskriminierungen im Arbeitsleben, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitssystem überwunden werden.“