„Die Arbeitsfähigkeit des Ernährungssystems muss auch in Zeiten der Corona-Pandemie kurz- und mittelfristig sichergestellt werden. Das gilt sowohl für Landwirtschaftsbetriebe als auch für die Lebensmittelverarbeitung und den Handel. Insbesondere versorgungsrelevante Kulturen müssen aber absolute Priorität haben. Dazu gibt es dringenden Handlungsbedarf. Mögliche Sonderregelungen im Arbeitsrecht dürfen auch im Krisenfall nicht zulasten der Beschäftigten gehen. Deren Gesundheit steht an erster Stelle und sie müssen jetzt erst recht anständig bezahlt werden“, erklärt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur aktuellen Debatte um staatliche Hilfen für die Landwirtschaft und die Lebensmittelkette. Tackmann weiter:
„Auch die Beschäftigten entlang der Lebensmittelkette von Acker und Stall bis zur Ladentheke leisten gerade enorm viel für unsere Versorgungssicherheit. Dafür gilt unser großer Dank. Allerdings darf die Hilfsbereitschaft in der Not nicht ausgenutzt werden. Vielmehr müssen kurzfristig sozialpolitische Maßnahmen die dringend nötige Unterstützung ermöglichen und motivieren. Saisonarbeitskräfte müssen anständig bezahlt werden. Dann ergibt es auch Sinn, dass Saisonarbeitskräfte in versorgungsrelevanten Kulturen, die sich bereits in Deutschland befinden, länger als 70 Tage hierbleiben dürfen.“