„Das Urteil ist ein Etappensieg für die Beschäftigten, denn jetzt gibt es ein Schlupfloch weniger für Arbeitgeber“, kommentiert Susanne Ferschl, Sprecherin für Gute Arbeit und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot von Kettenbefristungen, in dem es die bisherige Rechtsauslegung durch das Bundesarbeitsgericht korrigiert hat. Ferschl weiter:
„Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige gerichtliche Auslegung der Frage, wann eine Kettenbefristung vorliegt, erfreulicherweise zugunsten von Beschäftigten korrigiert und mit dem Grundgesetz als unvereinbar definiert. Ich danke den obersten Richterinnen und Richtern ausdrücklich für diese Nachhilfe in Sachen Rechtsauslegung bei so wichtigen Schutzgesetzen für die Beschäftigten. An diesem Urteil zeigt sich aber auch, dass Bundesarbeitsminister Heil bei den anstehenden Gesetzesentwürfen besonders auf mögliche Schlupflöcher für Arbeitgeber achten muss. Es darf nicht sein, dass durch eine schlechte Gesetzgebung die Beschäftigten erst nach jahrelangen Klagen zu ihrem Recht kommen.
DIE LINKE fordert analog zur Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts, dass es die Pflicht des Staates zum Schutz der Beschäftigten sein muss, die unbefristete Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform zu sichern und fordert Bundesarbeitsminister Heil auf, bei dem angekündigten Gesetzentwurf zur Einschränkung von sachgrundloser Befristung und Sachgründen, diesem Gebot gerecht zu werden.“