„Das heutige Urteil im sogenannten NSU-2.0-Prozess lässt relevante Fragen offen. So wies das Gericht in seiner Begründung darauf hin, dass die Abfrage der geschützten Daten der Betroffenen Başay-Yıldız in einem Frankfurter Polizeirevier unmittelbar vor dem Eingang des ersten Droh-Faxes nach wie vor völlig ungeklärt ist. Warum diese und andere Daten der Betroffenen abgerufen wurden und wie sie zum Angeklagten gelangten, muss Gegenstand weiterer ernsthafter Ermittlungen sein“, erklärt Martina Renner, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Sie fährt fort:
„Das Urteil macht jedoch auch deutlich, dass derartige Drohschreiben die Menschenwürde der Betroffenen verletzen. Das ist ein klares Signal an andere Täter und Netzwerke, die Menschen aus rassistischen und frauenfeindlichen Motiven beleidigen, bedrohen und versuchen, zu nötigen.“