„Über 150.000 Menschen haben für eine Streichung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch unterschrieben und fordern damit die ersatzlose Abschaffung des sogenannten Werbeverbots von Schwangerschaftsabbrüchen. Heute Morgen wurden Kistenweise Unterschriften der Petition der Gießener Ärztin Kristina Hänel zur Abschaffung dieses unsäglichen Paragraphen an uns Abgeordnete übergeben. Und damit auch ein Auftrag: Wir müssen nun die Forderung in parlamentarisches Handeln übersetzen. DIE LINKE hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Besser noch wäre eine gemeinsame Initiative über Fraktionsgrenzen hinweg. Die Chancen dafür stehen gut, entsprechende Gespräche stehen an“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Übergabe der Petition zur Streichung des §219a aus dem StGB. Möhring weiter:
„Schwangerschaftsabbrüche gehören ganz grundsätzlich nicht ins Strafgesetzbuch. Der Paragraph 291a ist aber erst recht nicht haltbar. Es ist absolut widersprüchlich, wenn Schwangerschaftsabbrüche erlaubt sind, Frauen sich dann aber nicht darüber informieren können. Und es ist genauso absurd, wenn Ärztinnen und Ärzte nicht über die medizinischen Leistungen, die sie anbieten, informieren dürfen. Dass hier Handlungsbedarf im Sinne des Selbstbestimmungsrechts von Frauen besteht, ist so offensichtlich, dass ich sehr zuversichtlich bin, dass dieser Paragraph bald der Geschichte angehören wird.“