„Zumindest die Trauergeschichte des deutschen Leistungsschutzrechts hat heute einen verdient unrühmlichen Abschluss gefunden – leider steht uns die des europäischen Leistungsschutzrechts noch bevor“, erklärt Petra Sitte, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heute verkündeten Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Nichtanwendbarkeit des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Sitte weiter:
„Obwohl inzwischen jedem klar geworden sein sollte, dass das Leistungsschutzrecht ein einziger Fehlschlag war, der nichts als rechtliche Unsicherheiten erzeugt und keinen Cent für den Journalismus gebracht hat, hat die Bundesregierung ihre zugesagte Evaluierung bis zuletzt mit Verweis auf das noch ausstehende EuGH-Urteil verschleppt. Das hat sie nicht daran gehindert, gleichzeitig in Europa für die Ausweitung dieses Misserfolgsmodells zu kämpfen. Während uns vor dem deutschen Leistungsschutzrecht jetzt die übereilte, lobbygetriebene Einführung und dabei ausbleibende Notifizierung gerettet hat, kann uns vor dem europäischen Leistungsschutzrecht nur noch die Einsicht des europäischen Gesetzgebers retten.“