„Wir hätten uns gewünscht, dass Andrea Nahles‘ Tarifeinheitsgesetz komplett gekippt wird. Das ist leider nicht der Fall. Nichtsdestotrotz zeigt sich am Urteil des Bundesverfassungsgerichts, vor allem aber auch am Minderheitenvotum, dass die Bundesarbeitsministerin die Grenzen des Grundgesetzes deutlich überdehnt hat“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz. Ernst weiter:
„Wenngleich Teile des Gesetzes als mit der Verfassung nicht vereinbar bezeichnet werden, hat das Gericht sie leider nicht für nichtig erklärt. Stattdessen muss der Bundestag die entsprechenden Passagen bis Ende 2018 nachbessern. Eindeutig klar gestellt wurde allerdings, dass kleine Gewerkschaften auch dann für einen Tarifvertrag streiken dürfen, wenn dieser nicht zur Anwendung kommt. Damit ist zumindest das Ansinnen der Bundesregierung, kleinen Gewerkschaften das Streikrecht zu entziehen, unterbunden worden.
Nach diesem Urteil muss sich der Deutsche Bundestag erneut mit dem Tarifeinheitsgesetz beschäftigen. Ich erwarte, dass dabei auch das einleuchtende Votum der Minderheit der Karlsruher Richter Berücksichtigung findet. Auch durch dieses Votum fühlen wir uns in unserer Auffassung gestärkt. DIE LINKE wird weiter dafür kämpfen, ein effektives Streikrecht für alle Beschäftigten zu erhalten."