„Das Streikrecht ist ein Grund- und Menschenrecht und muss deshalb für alle gelten – auch für Beamtinnen und Beamte“, erklärt der Berliner Bundestagsabgeordnete und Gewerkschaftsexperte Pascal Meiser (DIE LINKE) zur heutigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Beamtenstreikrechts. Meiser weiter:
„Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist ein Relikt aus der Kaiserzeit. In einer demokratischen Gesellschaft hat dieses Verbot nichts verloren. Viele Beamtinnen und Beamte sind fernab von hoheitlichen Aufgaben tätig. In einigen Branchen werden sie zudem gezielt als Streikbrecherinnen und Streikbrecher missbraucht.
Wenn Beamtinnen und Beamte weiterhin vom Streikrecht ausgeschlossen werden, ist dies nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen die Grundrechte dieser Berufsgruppe. Es stellt zugleich einen Verstoß gegen internationales Recht dar.
Dass sich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Fall beschäftigen muss, ist alleine der Untätigkeit der vergangenen Bundesregierungen geschuldet. Der Europäische Gerichtshof hat bereits vor zehn Jahren festgestellt, dass die Koalitionsfreiheit und somit das Streikrecht als ein Menschenrecht zu werten sei, das auch für Beamtinnen und Beamte gelten müsse. Bisher sind sowohl der Bund als auch die Länder eine entsprechende Änderung des deutschen Beamtenrechts nicht angegangen.“