„Das ‚Apothekenstärkungsgesetz‘, das heute vom Bundeskabinett gebilligt wurde, ist eine Mogelpackung. Denn das im Koalitionsvertrag vereinbarte Versandhandelsverbot soll nun endgültig doch nicht kommen. Stattdessen strebt Jens Spahn eine europarechtlich arg wacklige Regelung an, die Boni für Privatversicherte oder Selbstzahler weiterhin erlaubt. Das ist die zweitschlechteste aller Lösungen, die Spahn als heimlicher Befürworter von Online-Apotheken hier vorlegt“, kritisiert Sylvia Gabelmann, arzneimittelpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, den aktualisierten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, der heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Gabelmann weiter:
„Patientinnen und Patienten müssen im Notfall schnell, in der Nähe und auch nachts sowie an Wochenenden Medikamente und gute Beratung erhalten. Für Schnäppchenjagd im Internet, die zu Lasten der Vor-Ort-Apotheken geht, eignen sich Medikamente nicht. Aufgrund falscher politischer Weichenstellungen sind allein im vergangenen Jahrzehnt zehn Prozent aller Apotheken geschlossen worden. In einigen Bundesländern und vor allem auf dem Land sieht es zum Teil noch weit dramatischer aus.
Spahns ‚Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken‘ verdient diesen Namen nicht. Daran ändern auch die geplanten zusätzlichen Aufgaben für Apotheken und die vorgesehenen Honorarerhöhungen nichts. Denn der Online-Handel mit Medikamenten aus dem Ausland soll auch zukünftig erlaubt bleiben. Spahn plant zwar, dem Versandhandel Boni im GKV-Segment zu untersagen. Doch so bleibt der Gesetzentwurf Flickschusterei, die große Chancen hat, von der EU wegen rechtlicher Mängel gestoppt zu werden. Vielleicht will Spahn die Honorarerhöhungen für die Apothekerschaft auf dem Verordnungsweg regeln, weil auch er befürchtet, dass die EU-Kommission den Gesetzentwurf einkassiert.
Ein klares Bekenntnis zum Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist weiterhin das einzig konsequente Mittel zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken gegen den bevorzugten Versandhandel, so wie das auch in drei Vierteln aller EU-Staaten praktiziert wird.“