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Sonnenkönig Spahn setzt sich bei Sterbehilfe über Gerichtsurteil hinweg

Pressemitteilung von Harald Weinberg,

„Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ignoriert nicht nur ein Gerichtsurteil, sondern auch den Willen schwerstkranker Menschen. Trotz des ohnehin schon extremen Leidensdrucks mutet er den Betroffenen einen monate- oder jahrelangen Rechtsweg zu. Das ist völlig inakzeptabel“, erklärt Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu Medienberichte, wonach das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mehr als 100 Sterbehilfe-Anträge abgelehnt hat. Weinberg weiter:

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 besagt, dass Menschen in einer extremen Notlage der Zugang zu einem tödlich wirkenden Betäubungsmittel nicht nur nicht verwehrt werden kann, sondern explizit ermöglicht werden muss. Doch der Sonnenkönig Spahn fühlt sich offenbar an Recht und Gesetz nicht gebunden und hat das BfArM als nachgeordnete Behörde angewiesen, dieses Urteil nicht umzusetzen.

Mehrere Rechtsexperten wie beispielsweise Prof. Robert Roßbruch haben seinerzeit darauf hingewiesen, dass Spahn hier rechtswidrig handelt. Er hat das BfArM zu einem zweifachen Rechtsbruch aufgefordert. Nach Spahns Anweisungen soll die Behörde nicht nur eine bindende höchstrichterliche Entscheidung ignorieren, sondern auch generell alle gestellten Anträge ablehnen, also keine Einzelfallprüfungen vornehmen.

Angesichts des Leids der Betroffenen ist eine Auflösung des Widerspruchs zwischen höchstrichterlicher Rechtsprechung und der Praxis im Hause Spahn dringend geboten. Das Urteil zur Einzelfallprüfung und die Aufforderung des Verwaltungsgerichts Köln, das Bundesgesundheitsministerium solle bei seinem Vorgehen mehr Transparenz schaffen, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Es muss eine klare und verbindliche Regelung geben, an die sich auch Spahn zu halten hat.“