"Der § 219a Strafgesetzbuch bleibt - und damit bleibt auch die Einschüchterung von Ärzten und Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Bundesrat hat den Gesetzesantrag der Länder Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg und Thüringen, mit dem das Informationsverbot aufgehoben werden sollte, abgelehnt. Auch wenn es angesichts der Ländermehrheiten wenig überrascht, so ist dies doch ein erneuter Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die sich abrackern, um sichere Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen", erklärt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Möhring weiter:
"Aufklärung und sachgemäße Information sind elementarer Bestandteil einer guten medizinischen Versorgung. Der § 219a schränkt dies direkt durch das klare Verbot bestimmter Informationen und indirekt durch die mit dem Verbot einhergehende Stigmatisierung und Verunsicherung ein. Dazu kommt: Solange es den § 219a gibt, solange wird er von den Gegnerinnen und Gegnern körperlicher Selbstbestimmung genutzt, um Ärztinnen und Ärzte und Beratungsstellen anzuzeigen. Einschüchternd wirkt alleine die Anzeige, selbst wenn sie eingestellt wird. Und wirklich abschreckend wirken die Prozesse gegen Ärztinnen und Ärzte, die wir auch nach dem angeblichen Kompromiss noch erleben durften. Kein Wunder, dass es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gibt, die Abbrüche durchführen.
DIE LINKE wird weiter für die Aufhebung des Informationsverbots kämpfen. Und vor allem: Wir wollen dabei nicht stehenbleiben und Schwangerschaftsabbrüche insgesamt aus dem Strafgesetzbuch streichen und als das regeln, was sie sind: eine medizinische Leistung, die den selben Bedingungen unterliegen soll, wie andere Eingriffe auch."