„Das Scheitern der Klage gegen KiK ist ein Schlag ins Gesicht der pakistanischen Opfer. Die Bundesregierung muss bestehende Gesetzeslücken schließen, um Konzerne für Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten haftbar zu machen“, erklärt Michel Brandt, für die Fraktion DIE LINKE Obmann im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestags, anlässlich der heutigen Verkündung des Landesgerichts Dortmund, die Schmerzensgeldklage im Verfahren pakistanischer Klägerinnen und Kläger gegen den Textildiscounter Kik aufgrund von Verjährung abzuwenden. Michel Brandt weiter:
„Im Jahr 2012 waren bei einem Feuer in der Fabrik des KiK-Zulieferers Ali Enterprises in Pakistan 258 Menschen ums Leben gekommen, weil der deutsche Konzern seine Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt hatte. Das Urteil beweist erneut: deutsche Unternehmen kommen bei Verstößen gegen Arbeits- und Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten ungestraft davon. Diese betäubende Ungerechtigkeit darf sich nicht wiederholen. Die Bundesregierung muss endlich ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachkommen und verbindliche Regeln für Konzerne schaffen.
DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht umzusetzen. Bei Verstößen müssen Betroffene jederzeit die Möglichkeit haben, deutsche Unternehmen haftbar zu machen. Auch muss sie sich dafür einsetzen, dass völkerrechtliche Gesetzeslücken durch ein Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte, einen sogenannten Binding Treaty, geschlossen werden. Das bedeutet, dass sie den ‚Binding Treaty‘, der bereits seit fünf Jahren bei den Vereinten Nationen verhandelt wird, nicht länger blockieren darf. Die Bundesregierung muss sich aktiv und konstruktiv daran beteiligen, ein auf die Interessen der Opfer ausgerichtetes Abkommen auszuarbeiten.“