„Das Urteil ist ein Meilenstein. Erstmals wurde eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt. Trotzdem ist es schier unglaublich, dass der Kläger trotz mehrerer nachgewiesen traumatisierender Erfahrungen in seinem Arbeitsleben erst gerichtlich durchsetzen muss, dass seine posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit anerkannt wird. Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass das Berufskrankheitenrecht viel zu restriktiv ist“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts, wonach eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden kann. Ferschl weiter:
„Die Folgen dieser strengen Handhabung sind individuell für die einzelnen Betroffenen, aber auch gesamtgesellschaftlich, erheblich. Betroffene werden alleingelassen und müssen sich - sofern es ihre Kraft zulässt - ihr Recht einklagen oder fallen schlicht durchs Raster. Die Kosten für nicht von der Unfallversicherung anerkannte berufsbedingte Schädigungen der Gesundheit werden hingegen über die paritätisch finanzierte Kranken- und Rentenversicherung auf alle Versicherten abgewälzt. Das spart einzig der Unfallversicherung, die vollständig von den Arbeitgebern getragen wird, Kosten - oft auf dem Rücken geschädigter Beschäftigter. Es braucht daher über den konkreten Fall hinaus zwingend Reformen. Überfällig ist es, die Liste der anerkannten Berufskrankheiten an die moderne Arbeitswelt anzupassen. Durch mehr unabhängige Forschung insbesondere auch zu psychischen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie eine Härtefallregelung müssen bestehende Lücken geschlossen werden."