Zum Hauptinhalt springen

Polizeigesetz NRW ist ein Schritt in den Polizeistaat

Pressemitteilung von Niema Movassat,

„Der Landtag NRW verabschiedet das schärfste Polizeigesetz der Geschichte des Bundeslandes: Ausbau der Videoüberwachung, Staatstrojaner, Einführung der Fußfessel, Schleierfahndung, Einsatz von Teasern, bis zu 14 Tage Polizeigewahrsam. Die SPD sieht es als ihren Erfolg, das Gesetz entschärft zu haben. Das ist ein schlechter Witz – dieses Gesetz ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen“, erklärt Niema Movassat, Abgeordneter aus NRW und Obmann der Fraktion DIE LINKE im Rechtsausschuss des Bundestages. Movassat weiter:

„Die nordrhein-westfälische Polizeigesetzgebung reiht sich in eine bundesweite Orgie von Polizeirechtsverschärfungen ein, die das Ziel hat, den Sicherheitsbehörden mehr Macht zu geben zu Lasten der Freiheit der Bevölkerung. Es ist dramatisch, dass die NRW-SPD im Gegenzug für ein paar faule Deals zustimmen wird. Sie schreibt sich auf die Fahnen, den Begriff der ´drohenden Gefahr` aus dem Gesetz gestrichen zu haben. Doch das ist vor allem eine redaktionelle Änderung, denn im Fall (mutmaßlicher) drohender terroristischer Gefahren darf die Polizei eingreifen. Auch der Polizeigewahrsam wird deutlich verlängert. Das stellt einen eklatanten Angriff auf die Freiheitsrechte des Einzelnen dar. Wichtig ist zu betonen, dass in den Fällen des Polizeigewahrsams noch gar keine Straftat vorliegt - und trotzdem können Menschen, die ´auffällig` werden für einen Monat eingesperrt werden. Das ist inakzeptabel.

Auch im Bereich der Überwachung hat sich nichts entschärft. Der Einsatz von ´Staatstrojanern`, um beispielsweise WhatsApp Nachrichten zu lesen, wird jetzt erlaubt. Die Videoüberwachung wird wie ursprünglich geplant ausgeweitet. Racial Profiling wird durch die faktische Einführung der Schleierfahndung legalisiert. Dieses Gesetz ist ein Schritt in den Überwachungsstaat. Ich freue mich, dass so viele Menschen in NRW bisher gegen dieses Gesetz demonstriert haben. Jetzt gilt es erst recht weiter zu kämpfen und zu hoffen, dass das NRW-Verfassungsgericht dieses verfassungswidrige Gesetz kippt.“