„Für die Verhandlung am Freitag wünsche ich Kristina Hänel einen guten Verlauf. Sie kämpft vor Gericht für die Rechte von allen Frauen. Es gibt immer noch frauenfeindliche Gesetze. In diesem Fall der Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs, der angebliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet und somit verhindert, dass Ärztinnen und Ärzte informieren können“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der morgigen Berufungsverhandlung der Gießener Ärztin Kristina Hänel. Möhring weiter:
„Der Paragraph 219a ist komplett überflüssig. Frauen werden sich nicht aufgrund von ´Werbung` für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Der Paragraph ist eine Einschränkung des Berufsrechts, denn die Medizinerinnen und Mediziner informieren lediglich über eine – nicht verbotene – medizinische Leistung. Die Folge: Immer weniger Ärztinnen und Ärzte nehmen Schwangerschaftsabbrüche vor, aus Angst vor Kriminalisierung und auch vor Anfeindungen aus der Gesellschaft. Dies führt schon jetzt zu eklatanten Versorgungslücken in vielen Regionen. Vor diesem Hintergrund ist es ungehörig und anmaßend, wenn Autoritäten wie der Papst Frauen in ihrer Notsituation verurteilen und Ärztinnen und Ärzte quasi als Auftragsmörder bezeichnen.
Die Union blockiert bei Paragraph 219a und die SPD lässt sich blockieren. Dabei gibt es schon lange eine Mehrheit im Parlament, um den Paragraphen 219a endlich zu streichen. Unser Antrag zur Abschaffung des Paragraphen liegt seit einem Jahr auf dem Tisch. Diese Woche wurden die Anträge durch die Fraktion der großen Koalition vor den Ausschusssitzungen abgesetzt. So darf es nicht weitergehen. Der Gesetzgeber muss endlich handeln! Mediziner dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Frauen haben ein Recht auf Informationsfreiheit, gerade auch im Falle einer ungewollten Schwangerschaft.“