Das Oberlandesgericht Hamburg hat heute das Einstweilige Verfügungs-Verfahren zwischen Gregor Gysi und dem ZDF endgültig beendet. Dem ZDF wurde verboten, die Birthler-Behauptung über eine angeblich Zusammenarbeit Gregor Gysis mit der Staatssicherheit bestätigend zu verbreiten. Dazu erklärt der Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik Thalheim:
"Damit ist zum wiederholten Male gerichtsnotorisch festgestellt, dass derartige ehrenrührige Behauptungen keine Grundlage haben und deshalb nicht verbreitet werden dürfen. Gregor Gysi war niemals IM, hat nie für die Staatssicherheit gearbeitet und musste sogar hinnehmen, dass von 1984 bis zum Ende der Tätigkeit der Staatssicherheit gegen ihn eine Operative Personenkontrolle lief.Im heutigen Urteil hat das OLG Hamburg auf die Berufung von Gregor Gysi hin nicht nur die Berufung des ZDF zurückgewiesen, sondern auch das Urteil des Landgerichts Hamburg dahingehend erweitert, dass es nicht nur eine Verdachtsberichterstattung, sondern überhaupt eine bestätigende Verbreitung der Birthler-Behauptung in Bezug auf Dokumente der Stasi-Unterlagenbehörde verboten hat. Dabei geht es um die Verbreitung der Behauptung von Birthler, dass sich in Bezug auf Stasi-Dokumente, bei denen es um ein Gespräch zwischen Robert Havemann und Dr. Gregor Gysi als seinem Anwalt geht, der Schluss ziehen ließe , 'in diesem Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann'.
Das Landgericht wurde auch dahingehend korrigiert, dass das ZDF nicht drei Viertel, sondern die Kosten des Verfahrens komplett tragen muss.
Zur Fairness gehörte, dass das ZDF in seiner heutigen 'heute'-Sendung darüber berichtet."