„Die gute Nachricht: Produktionen dürfen etwas länger in den Mediatheken bleiben, die 7-Tage-Frist wird aufgeweicht. Das ist überfällig, weil die Löschfristen nutzer*innenfeindlich waren, außerdem muss eine angemessene Vergütung der Produzent*innen sichergestellt werden. Die schlechte Nachricht: Die Öffentlich-Rechtlichen dürfen im Netz weiterhin nur sehr eingeschränkt ihre Inhalte vermitteln. Der sogenannte Telemedienauftrag wurde dafür neu gefasst. Das Verbot von ‚presseähnlichen‘ Texten auf den Webseiten der Sender bleibt im Kern aber erhalten“, erklärt Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Verständigung der Ministerpräsidentenkonferenz auf eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags. Achelwilm weiter:
„Die Zukunft der Mediennutzung ist plattformunabhängig: Wir schauen auf Smartphones Fernsehbeiträge oder lesen die Zeitung im Internet. Das Verbot angeblich presseähnlicher Artikel auf Webseiten der Öffentlich-Rechtlichen ist aus der Zeit gefallen, rettet vermutlich keinen bedrohten Zeitungsverlag und schränkt einen modernen Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen ein“.