„Das Bundesbedarfsplangesetz gefährdet die Akzeptanz der Energiewende, ist unsozial und volkswirtschaftlich nie untersucht worden. Die erheblichen Investitionskosten des Netzausbaus von nahezu 100 Milliarden Euro werden die Versorgungssicherheit nicht gewährleisten, sondern erhebliche Investitionen nach sich ziehen, die bei vernünftiger Planung vermeidbar wären“, erklärt Ralph Lenkert, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag und Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, zur anstehenden Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes. Lenkert weiter:
„Der Entwurf des Bundesbedarfsplangesetzes manifestiert ein Energiesystem, das nicht geeignet ist, die Sicherheit des Energienetzes zu gewährleisten. Das lässt sich anhand der Szenariorahmen der Netzentwicklungspläne nachvollziehen.
Die Bundesnetzagentur bestätigt Stromleitungen nach Tageslage, nicht nach technischen Kriterien. So sieht das Bundesbedarfsplangesetz eine Parallelleitung zum Südostlink vor, um nach dem Sankt-Florians-Prinzip eine andere Leitung in Bayern zu vermeiden. Dabei widerspricht sie ihrer eigenen Begründung aus der Bedarfsermittlung 2017 eklatant.
Abgesehen davon liegen dem Netzausbau auch weiterhin keine volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtungen zu Grunde. Er priorisiert ausschließlich den EU-Binnenmarkt und orientiert sich nur am europaweiten unbegrenzten Stromhandel und legt die Mehrkosten auf die Verbraucherinnen und Verbraucher um. Bis zu 4 Cent pro Kilowattstunde werden die Netzentgelte allein durch den forcierten Netzausbau steigen. Das bedeutet Mehrkosten von über 150 Euro für Familien pro Jahr. Dabei gibt es bislang keine Antwort auf zukünftige Probleme bei der Energiebereitstellung während wochenlanger Dunkelflauten. So, wie das Gesetz derzeit angelegt ist, wird es zusätzlich zum jetzt anstehenden Netzausbau erhebliche Parallelinvestitionen in der Zukunft geben müssen, um die Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärmesektor und den zu errichtenden Großspeicheroptionen zu gewährleisten.
DIE LINKE fordert, das Bundesbedarfsplangesetz auszusetzen und den durch die private Netz- und Energiewirtschaft forcierten Ausbau des Stromnetzes unter ein Moratorium zu stellen, bis ein Gesamtenergiekonzept existiert, das auf die Versorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien im Jahr 2050 und die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens ausgelegt ist.“