„Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns muss nicht allein, aber natürlich auch wegen der hohen Inflation diskutiert werden. Zudem sollte für eine angemessene Entwicklung des Mindestlohns nicht nur die Tariflohnentwicklung als Orientierung dienen, sondern auch die allgemeine Lohnentwicklung. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit die aktuelle Höhe des Mindestlohns bei Beschluss angemessen war“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die Forderung des Sozialverbandes Deutschland nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro. Ferschl weiter:
„Die Lageeinschätzungen hierzu, die Verbände und die Wissenschaft der Bundesregierung bis heute übermitteln können, sollten nicht allein im stillen Kämmerlein der Mindestlohnkommission gelesen werden können, sondern transparent der breiten Öffentlichkeit und Fachwelt zur Verfügung stehen – wie dies beispielsweise bei Stellungnahmen von Verbänden und Wissenschaft für Anhörungen im Deutschen Bundestag selbstverständlich ist. Sie sollten zeitnah auf der Seite der Mindestlohnkommission einsehbar sein – genauso wie die Termine, an denen die Mindestlohnkommission tagt und zu denen die Lageeinschätzungen eingegangen sein sollen.
Ein Blick auf die Seite der Mindestlohnkommission zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Das ist kurzfristig zu ändern, um eine breite Debatte zu ermöglichen. Die Lageeinschätzungen sollten auch auf der Seite des Bundestages zeitnah einsehbar sein, wie es bei Stellungnahmen für Anhörungen längst gängige Praxis ist. Nur so ist Transparenz und damit eine fundierte und demokratische Diskussion des gesetzlichen Mindestlohns möglich. Dass das nicht längst der Fall ist, ist eine gravierende politische Fehlentwicklung.“