LINKE legt erstes wasserfestes Konzept für bundesweiten Mietendeckel vor
„Ein bundesweiter Mietendeckel ist verfassungsrechtlich möglich, verbessert flächendeckend den Schutz vor steigenden und überhöhten Mieten und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Lösung der Wohnungsfrage. Mit einer umfassenden Studie legen wir heute das erste wasserfeste Konzept vor, das Millionen Mieter und zudem die Staatskasse deutlich entlastet“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und mietenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Präsentation einer Studie [PDF], die der Stadtsoziologe Andrej Holm (Humboldt-Universität zu Berlin) und der Fachanwalt für Mietrecht Benjamin Raabe im Auftrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und der Rosa-Luxemburg-Stiftung verfasst haben. Caren Lay weiter:
„Allein in den 42 untersuchten Großstädten kann ein bundesweiter Mietendeckel knapp einer Million Mieter-Haushalten das Wohnen zu einer leistbaren Miete ermöglichen. Jeder siebte Haushalt würde so entlastet – in den besonders von der Wohnungsnot betroffenen Gebieten sogar jeder vierte. Um das gleiche Ziel zu erreichen, wären staatliche Mietzuschüsse, etwa durch Wohngeld, in Höhe von fünf Milliarden Euro pro Jahr nötig.
Die Studie zeigt deutlich die Notwendigkeit einer umfassenden mietrechtlichen Neuregelung: In den untersuchten Städten stiegen die Bestandsmieten in den Jahren 2013 bis 2018 doppelt so schnell wie die allgemeine Preisentwicklung. Die Marktmieten bei Neu- oder Wiedervermietung stiegen sogar fünfmal so schnell. Bisherige Versuche, die Mietsteigerungen zu begrenzen, haben sich als ungeeignet erwiesen.
Der vorliegende Vorschlag für einen bundesweiten Mietendeckel greift die drei Elemente des Berliner Mietendeckels – Mietenstopp, Mietobergrenzen und Mietsenkung – auf. Dafür entwirft die Studie ein reformiertes Bundesmietrecht, das die bestehenden Instrumente (Mietpreisbremse, Kappungsgrenze) weiterentwickelt und früher geltende Regelungen (Durchschnittsmiete, Mietwucher-Paragraph) wiederbelebt, differenziert nach Regionen mit angespannter Wohnungslage und Städten mit Wohnungsnotlage. Dadurch sowie durch die teilweise Befristung ist das Konzept verfassungskonform.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Zuständigkeit für einen Mietendeckel eindeutig auf Bundesebene verortet. Mit der Mietendeckel-Studie wird zum ersten Mal ein handhabbares Konzept für die Umsetzung vorgelegt.“