„Die Klarstellung der Richter, wonach Unternehmer ihre Mitarbeiter ohne konkret begründeten Anlass weder angekündigt noch heimlich mit Hilfe von Keyloggern überwachen dürfen, ist zu begrüßen. Besser wäre es jedoch gewesen, wenn sich die Bundesregierung in dieser Wahlperiode endlich um den Beschäftigtendatenschutz gekümmert hätte und die jetzige Gerichtsentscheidung gar nicht nötig gewesen wäre. Die nächste Bundesregierung muss sich endlich den Schutz der Daten der abhängig Beschäftigten auf die Fahne schreiben und ein eigenständiges Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz vorlegen“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zum aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Verwertungsverbot von rechtswidrig eingesetzter Überwachungssoftware. Korte weiter:
„Dass Unternehmer ihre Beschäftigten ohne hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat oder Pflichtverletzung überwachen, ist nur eines von vielen Problemen beim Beschäftigtendatenschutz. Seit fast 20 Jahren stellt der Innenausschuss des Bundestages in seinen Beschlussempfehlungen zum Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten regelmäßig fest, dass der Beschäftigtendatenschutz dringend gesetzlich geregelt werden müsse. Trotz zahlloser Datenschutzskandale, wohlklingender Debatten und hehrer Versprechungen hat sich im Kern jedoch nichts getan. Union und SPD schieben diese Aufgabe weiterhin auf die lange Bank. Ganz offensichtlich hat die Koalition der Schutz der Arbeitnehmerdaten nicht die Bohne interessiert. Und es steht zu befürchten, dass es bei einer Neuauflage einer schwarz-gelben Koalition nicht zu einer Regelung des Beschäftigtendatenschutzes, sondern zur Ausweitung der Beschäftigtenüberwachung kommen würde.“