„Es ist richtig, das Kurzarbeitergeld zu verlängern und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge endlich an die Bedingung zur Weiterbildung zu knüpfen. Die Bundesregierung folgt somit den Vorschlägen, die DIE LINKE bereits im April in einem entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht hat. Im nächsten Schritt ist das nun auch mit einem Rechtsanspruch für Beschäftigte auf Qualifizierung und auf ein Weiterbildungsgeld zu verbinden. Denn der Wandel der Arbeitswelt wird sich durch Corona nicht aufhalten lassen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die im Koalitionsausschuss beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Ferschl weiter:
„Die Bundesregierung bleibt bei einer ungerechten Lastenverteilung. Während Arbeitgebern 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden, haben Beschäftigte frühestens nach sechs Monaten einen Anspruch auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent. DIE LINKE fordert eine sofortige Anhebung auf 90 Prozent, für Beschäftigte im Niedriglohnbereich auf 100 Prozent, um Einkommensverluste zu vermeiden. Dies ist auch wirtschaftlich sinnvoll, da es die Kaufkraft und somit die Konjunktur stärkt.
Leider hat es die Bundesregierung erneut versäumt, die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Die Frage, wie die Sozialversicherungen gestärkt werden, lässt sie unbeantwortet und vertagt sie auf die Zeit nach der Bundestagswahl 2021. Es ist richtig, der Arbeitslosenversicherung durch Steuergelder auszuhelfen, denn die Bewältigung der Krise ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen aber bereits heute Vorschläge, wie man in einer Phase des erneuten wirtschaftlichen Aufschwungs mittelfristig die Unternehmen stärker an der Finanzierung beteiligt. Starke Sozialversicherungssysteme sind nämlich die Säulen eines handlungsfähigen Sozialstaates.“