„Abdul Hanan und den Opfern von Kundus muss endlich Gerechtigkeit widerfahren“, erklärt Christine Buchholz, Mitglied des Verteidigungsausschusses und ehemaliges Mitglied des Kundus-Untersuchungsausschusses, nach der heutigen Anhörung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Gegenstand der Anhörung ist die Frage, ob in Deutschland nach dem tödlichen Angriff auf zwei Tanklastwagen im afghanischen Kundus im Jahr 2009 korrekt ermittelt worden ist. Buchholz weiter:
„Es ist erfreulich, dass die Verteidiger der Opferfamilien heute endlich Gelegenheit bekamen, in Straßburg ihre Argumente vorzutragen. Denn die Bundesregierung versucht, den Mantel des Schweigens über das Verbrechen von Kundus zu legen. Damit darf sie nicht durchkommen.
Die Strafverfolgung gegen Oberst Klein und seinen Fliegerleitoffizier wurde nach nur fünf Wochen und nach unzureichender Beweisaufnahme eingestellt. Es ist und bleibt ein Skandal, dass Abdul Hanan und die Opferfamilien selbst nie angehört wurden.
Die Bundesregierung hat bis heute nichts unternommen, um die Umstände und die Folgen des Luftangriffes aufzuklären. Stattdessen versuchte sie auf die damaligen Ermittlungen über eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe im Bundesverteidigungsministerium Einfluss zu nehmen. Das kritisierte DIE LINKE bereits 2011 in ihrem Sondervotum zum parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu Kundus. Diese Kritik bleibt aktuell.“