„Es irritiert, dass die Bundesregierung jetzt die Eckpunkte ihrer ‚Strategie Künstliche Intelligenz‘ beschließt, ohne die gerade eingesetzte Enquete-Kommission in ihrem Papier überhaupt zu erwähnen. Das Thema Künstliche Intelligenz wird fast alle Bereiche unseres Lebens betreffen. Politische Strategien zum Umgang mit dem Wandel von Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, zur Zukunft der Aus- und Weiterbildung und zum Personendatenschutz dürfen keinesfalls von der Bundesregierung hinter verschlossenen Türen mit Unternehmens- und Wirtschaftsvertretern ausgehandelt werden", so Jessica Tatti, Sprecherin für Arbeit 4.0 der Fraktion DIE LINKE und designiertes Mitglied der Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale". Tatti weiter:
„Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass die Handlungsempfehlungen von Enquete-Kommissionen von der Bundesregierung gerne ignoriert werden. Es ist zwingend notwendig, den Dialog über den politischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz so breit und öffentlich wie möglich zu führen und auch die Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Gesellschaft zu erörtern.“
Petra Sitte, Sprecherin für Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik der Fraktion DIE LINKE und designiertes Mitglied der Enquete-Kommission, ergänzt: „Die Bundesregierung hat in ihren Eckpunkten jede Menge Buzzwords vorgelegt und auch einige grundsätzlich richtige Dinge festgehalten. Wenn sie das in wirksame Politik umsetzen will, wird sie aber konkreter werden und an einigen Stellen umsteuern müssen.
Der Zugang zu Daten ist in der Tat eine Schlüsselfrage der KI-Entwicklung. Die Bundesregierung bleibt bei dem von ihr angestrebten ‚Rechtsrahmen‘ für Daten aber vage, wohl auch deshalb, weil sie bereits eine ‚Datenethikkommission‘ eingesetzt hat, die diese Themen parallel bearbeitet. Wenn dabei, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, das sogenannte Dateneigentum diskutiert werden soll, ist eher eine Blockade von Innovationen und offenem Austausch zu erwarten. Auch der reine Verweis auf die Vorgaben des Datenschutzes greift kurz, wenn es etwa darum geht, inwieweit große Mengen personenbezogener Daten überhaupt wirksam anonymisiert werden können.
Gemeinwohlorientierte Nutzung von Künstlicher Intelligenz setzt voraus, dass die nötigen Ressourcen nicht nur in den Händen einiger großer Konzerne liegen. Dazu braucht es unter anderem einen offenen Zugang zu Forschungsergebnissen, Datengrundlagen und Standards. In der letzten Legislaturperiode wurde ein Open-Data-Gesetz verabschiedet, das Forschungsdaten explizit von der Veröffentlichungspflicht ausschließt; wenn die Ankündigungen in den Eckpunkten ernst gemeint sind, muss nicht nur hier nachgebessert werden. Ähnliches gilt für Text und Data Mining, wo die Eckpunkte richtigerweise Änderungsbedarf im Urheberrecht sehen, die aktuelle EU-Urheberrechtsreform aber gerade in die andere Richtung zu gehen droht."