„Dieses Gesetz schränkt die Religionsfreiheit ein und diskriminiert wieder einmal muslimische Frauen auf dem Arbeitsmarkt“, kritisiert Christine Buchholz, religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag das heute vom Bundesrat beschlossene Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten. Buchholz weiter:
„CDU/CSU und SPD können nicht erklären, warum ein Gesetz, das Nazi-Tattoos und verfassungswidrige Symbole verbieten soll, gleichzeitig die Möglichkeit enthält, ein Verbot von Kopftuch, Kippa oder Kreuz für Beamtinnen und Beamte durchzusetzen. In der Realität trifft dies vor allem muslimische Frauen. Anstatt das individuelle Recht auf Religionsfreiheit von Beamtinnen und Beamten zu verteidigen und das konkrete Verhalten einer Beamtin zum Maßstab zu machen, nährt die Bundesregierung mit dem Gesetz das Vorurteil, erkennbar muslimische Frauen wären nicht in der Lage, die staatliche Neutralität auszuüben. Damit leistet sie Rassismus und Diskriminierung Vorschub.
DIE LINKE hat sich als einzige Partei im Bundestag und in den Ländern für ein Nein zu diesem Gesetz ausgesprochen. Das Gesetz, das im Hauruckverfahren durch den Bundestag gebracht wurde, hätte im Bundesrat gestoppt werden können, wenn die Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen den Vermittlungsausschuss angerufen hätten. Dort hätte man den entsprechenden Passus aus dem Gesetz streichen können. Dass die von den Grünen mitregierten Länder das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht verhindert haben, ist mehr als enttäuschend.“