„Wenn ein industrienahes und intransparentes Gremium wenige Tage vor der Abstimmung der EU-Kommission erneut einen Persilschein für Glyphosat ausstellt, trägt das weder zur Klärung des wissenschaftlichen Widerstreits bei, noch werden tatsächliche Wissenslücken geschlossen. Stattdessen lässt sich daran der enorme ökonomische Druck auf die Wiederzulassung von Glyphosat ablesen“, erklärt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der neuesten Bewertung des Sachverständigenausschusses für Pestizidrückstände, wonach Glyphosat für Verbraucher keine Gesundheitsgefahr darstelle. Tackmann weiter:
„Seit geraumer Zeit herrscht innerhalb der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Dissens über die Einschätzung von Glyphosat. Während der Sachverständigenausschuss für Pestizidrückstände (Joint Meeting on Pesticide Residues, JMPR) wiederholt kein Gesundheitsrisiko durch den Einsatz von Glyphosat festgestellt hat, schätzt die Internationale Krebsforschungsagentur (International Agency for Research on Cancer, IARC) der WHO das Pflanzenschutzmittel als ‚wahrscheinlich krebserregend beim Menschen‘ ein. Licht ins Dunkel bringt hier der Blick auf die unterschiedlichen wissenschaftlichen Methoden: Für das JMPR steht die Risikobewertung anhand von Dosierung und Grenzwerten im Vordergrund, während für die IARC bereits der Nachweis krebserregender Wirkung ein K.O.-Kriterium ist. Dieser Widerstreit ist mitnichten durch die neue Bewertung des JMPR beigelegt. Darüber hinaus ist das JMPR den Aufforderungen der eigens für die Streitbeilegung eingerichteten Task Force der WHO bislang überhaupt nicht nachgekommen.Die in dieser Frage uneinige Bundesregierung sollte den wissenschaftlichen Dissens zum Ausgangspunkt für weitere Forschungen machen. Deswegen habe ich die Bundesregierung nach Studien zur Kontakthäufigkeit, zu Risikofaktoren, zur Belastung von Lebensmitteln und Kleidung gefragt. Die ernüchternde Antwort lautete: Kein Handlungsbedarf. Das ist fahrlässig und völlig inakzeptabel. Solange die Zweifel nicht beseitigt und die Wissenslücken nicht geschlossen sind, gibt es für DIE LINKE nur einen einzigen Entscheidungsmaßstab: im Zweifel für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Einer Wiederzulassung darf zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden.“