„Das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts Thüringen über das Paritätsgesetz ist ein Rückschlag. Wir werden nun den Kampf für Parität konsequenter auf Bundesebene führen. Denn: Das Landesverfassungsgericht Thüringen hat zwar das Paritätsgesetz in Thüringen als nicht mit der Thüringer Verfassung vereinbar angesehen und für nichtig erklärt. Da sich das Urteil in der zentralen Argumentation ausschließlich auf Thüringen bezieht, wird es aber keine Relevanz für die Bundesebene entfalten. Vor allem wird erneut deutlich: Wir müssen diese Auseinandersetzung politisch führen. Die Debatte um politische Teilhabe von Frauen und Diversen gehört in die gesellschaftliche Öffentlichkeit und viel lauter als bisher in den Deutschen Bundestag“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Urteils des Landesverfassungsgerichts Thüringen über das Paritätsgesetz. Möhring weiter:
„Die strukturelle Diskriminierung, die für Frauen beim Zugang zu Parlamenten existiert, wird eben nicht durch etwas Wohlwollen beseitigt. Das Thüringer Verfassungsgericht verkennt die strukturellen Ursachen, indem es lediglich auf die formal gleiche Wahl- und Teilnahmeberechtigung abstellt.
Für mich steht außer Frage, dass es gesetzliche Regelungen zur Parität in Parlamenten geben muss, denn ohne verbindliche Regeln wird sich bei den Parteien rechts der SPD nichts bewegen. Hierbei geht es nicht, wie in der Thüringer Entscheidung falsch angenommen, darum, einem Geschlecht mehr oder weniger Rechte einzuräumen. Es geht darum, bestehende Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen, indem die Parteien gezwungen werden, aktiv gegen bestehende Ausschlüsse zu werden, damit Frauen und Diverse politisch wirkmächtig werden können.
Ein solcher Schritt leitet sich aus dem Gleichstellungsgebot in Art. 3 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz ab und rechtfertigt durchaus Eingriffe in die Wahlrechtsgrundsätze und die Chancengleichheit der Parteien.
Für die Fraktionen im Bundestag muss dieser Dämpfer nun Ansporn sein für eine gesetzliche Regelung für Parität in den Parlamenten.“