"Nun kommt das ,lahme Internet' für alle in der schlechtmöglichsten Variante", erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Abstimmung im Bundesrat über den Entwurf für einen Internet-Universaldienst, der ursprünglich als Recht auf schnelles Internet bezeichnet wurde und nun einen Rechtsanspruch auf 10MBit/s download Bandbreite und 1,7MBit/s upload Bandbreite schafft. Domscheit-Berg weiter:
"Die Grundlagen für diesen Rechtsanspruch wurden in der letzten Legislatur geschaffen, da es in der Pandemie unzählige Berichte von Familien gab, die aufgrund schlechter Internetverbindungen weder Homeoffice noch Homeschooling nutzen konnten. Gerade im ländlichen Raum wurden dadurch viele Menschen von Teilhabe an Arbeit, Bildung und digitaler Alltagsnutzung ausgeschlossen. Leider werden die gleichen Familien das gleiche Problem weiterhin haben, denn der Universaldienst ist nur auf Singlehaushalte ausgerichtet. Ausgerechnet die viel gebeutelten Familien hat man einfach vergessen, denn mit 1,7Mbit/s upload Bandbreite sind keine parallelen Videokonferenzen für Arbeit oder Schule möglich. Das ist nicht nur peinlich, sondern im Jahr drei der Pandemie inakzeptabel.
Und selbst dieses lahmstmögliche Internet kommt keineswegs kurzfristig zu den Menschen in Internet-Wüsten, denn von der Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zur Bereitstellung der Mindestinternetbandbreite sind planmäßig bis zu 14 Monate vorgesehen. Es kann jedoch noch sehr viel länger dauern, denn Digitalminister Wissing hat in seinem neuen Haushalt 2022 schlicht vergessen, dass für die Bearbeitung der nun mindestens 300.000 anspruchsberechtigten Haushalte in Deutschland auch zusätzliches Personal bei der BNetzA benötigt wird, wie in einer Anhörung im Bundestag bestätigt wurde. Es ist daher völlig unklar, wie die zu erwartende Antragswelle bearbeitet werden soll. Leider erweist sich auch die Ampel-Regierung sowohl als ambitionslos als auch dilettantisch in der Umsetzung ihrer niedrig gesteckten Ziele.
Ob das Mindestinternet überhaupt bezahlbar sein wird, auch für Haushalte mit wenig Geld und damit auch im realen Leben digitale Teilhabe für alle ermöglichen wird, wird auch vom noch festzulegenden Preis abhängen. Ich habe die BNetzA gefragt, wer in die Meinungsbildung für die zu regulierende Preisentscheidung einbezogen wurde. Die Antwort: 16 Unternehmen und Unternehmensverbände, vier Kommunalvertretungen wurden befragt und als einzige Interessensvertreterin der Bürger die Verbraucherzentrale, deren ehemaliger Vorsitzender jetzt Vorsitzender der BNetzA ist. Bei derartiger Schieflage erwarte ich nichts Gutes. Dieser Universaldienst der Ampel-Regierung enttäuscht von A bis Z."