„Es ist gut, dass mit dem Urteil die Ansprüche von Geringverdienern zu deren Gunsten präzisiert wurden. Dankenswerterweise korrigiert das Bundesarbeitsgericht die Fehler der Bundesregierung. Doch die Aufgabe, den Umgehungsstrategien der Arbeitgeber Einhalt zu gebieten, darf nicht allein auf die Rechtsprechung abgewälzt werden. Wir brauchen dringend Nachbesserungen im Mindestlohngesetz. Es darf nicht sein, dass der einzelne Beschäftigte die schlampige Arbeit des Bundesarbeitsministeriums ausbaden und sein Recht vor Gericht erstreiten muss“, erklärt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach Nachtarbeitszuschläge mindestens auf Grundlage des Mindestlohns berechnet werden müssen. Ernst weiter:
„Es muss dringend klargestellt werden, dass der Mindestlohn dem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge, Trinkgelder oder Boni entspricht. Zudem ist es notwendig, das Gesetz um eine Definition der vergütungsrechtlichen Arbeitszeit zu ergänzen und dabei Kriterien festzulegen, die Arbeitsverhältnisse besser von ehrenamtlichen Tätigkeiten abgrenzen. Gleichzeitig müssen die Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht erhalten. Außerdem muss das Personal in der ‚Finanzkontrolle Schwarzarbeit‘ aufgestockt werden. Und wir brauchen einen Mindestlohn, der flächendeckend ohne Ausnahmen für alle als untere Lohngrenze gilt.“