„Das Urteil kann niemanden überraschen. Schon 1995 hat das Bundesverfassungsgericht wegen der unsachgemäßen Bewertung von Immobilien die damalige Vermögensteuer gekippt. Aber statt zügig eine Reform zu verabschieden, hat die damalige Regierung die Vermögensteuer einfach still und leise beerdigt. Jetzt muss verhindert werden, dass der Grundsteuer dasselbe zustößt", erklärt Jörg Cezanne, für die Fraktion DIE LINKE Mitglied im Finanzausschuss, mit Blick auf das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer. Cezanne weiter:
„Mit fast 14 Milliarden Euro Einnahmen ist die Grundsteuer eine zentrale Finanzquelle der Kommunen. Das entspricht circa zwei Drittel der kommunalen Ausgaben für Kindertagesstätten. Um die Verluste aus einem Wegfall der Grundsteuer einzusparen, müssten die Gemeinden beispielsweise zwei von drei Kita-Plätzen streichen. Die GroKo hätte eine Reform der Grundsteuer schon längst in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg bringen müssen, zumal der Bundesrat einen seitens der Länder mehrheitsfähigen Kompromiss vorgelegt hatte. Nun bleibt bis zur Frist des Verfassungsgerichts Ende 2019 nicht mehr viel Zeit.
Die Reform der Grundsteuer wird erheblichen Verwaltungsaufwand in den Steuerbehörden verursachen. Die Reform sollte daher zum Anlass genommen werden, den Steuerbehörden auch eine grundgesetzkonforme Bewertung von Immobilienvermögen im Sinne einer Vermögensteuer zu ermöglichen, falls sich der Gesetzgeber in Zukunft für deren Wiedererhebung entscheiden sollte. Auch muss dafür Sorge getragen werden, dass nicht einkommensschwache Mieter die Leidtragenden einer Grundsteuerreform werden, denn bislang können Vermieter die Grundsteuer als Nebenkosten an die Mieter weitergeben."