„Die Grundsteuer-Einheitswerte von 1964 und 1935 sind offensichtlich verfassungswidrig. Die Bundesregierung verschleppt seit Jahren eine unvermeidliche Reform. Wenn deswegen das Verfassungsgericht die Steuer aussetzt, brechen den Kommunen massiv Einnahmen weg. Das wäre fatal für ohnehin chronisch unterfinanzierte Städte und Gemeinden“, kommentiert Fabio De Masi, Finanz- und Steuerexperte der Fraktion DIE LINKE, die heutige mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer-Einheitswerte. De Masi weiter:
„Ein Reformentwurf der Bundesländer lag 2016 vor, aber die Bundesregierung sabotierte eine Befassung des Bundestages. Sie trägt somit die Verantwortung für das mögliche finanzielle Desaster der Kommunen. Eine Kompensation aus Bundesmitteln wäre nötig, genauso wie eine gerechte und verfassungsfeste Reform.
Eine Aktualisierung der veralteten Einheitswerte wäre aufwändig, aber auch für die Reform bzw. Wiedererhebung der Erbschafts- und Vermögenssteuer unabdingbar. Um die Grundsteuer gerechter zu gestalten, ist eine Orientierung am Verkehrswert denkbar. Auch Elemente einer Bodenwertsteuer sind zu erwägen, um Mieten zu dämpfen und Bodenspekulation zu verhindern.“