"Geheimdienstzeugen und erfolterte Beweise haben in einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu suchen", erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur heutigen Verurteilung von zwei linken Aktivisten aus der Türkei vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht zu Haftstrafen von vier Jahren und zehn Monaten bzw. fünf Jahren und vier Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer eine "terroristische Vereinigung im Ausland" unterstützt hatten. Jelpke weiter:
"Ein Großteil der angeblichen Beweise in diesem Verfahren kam von türkischen Justiz- und Polizeibehörden, obwohl dort nachweislich gefoltert wird. Und selbst der Vorsitzende Richter hat eingeräumt, dass ein Zeuge, auf dessen Wissen sich die Bundesanwaltschaft stützte, für den türkischen Geheimdienst MIT und den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz gearbeitet hat. Den beiden jetzt verurteilten Aktivisten wird keine konkrete Beteiligung an Anschlägen in der Türkei vorgeworfen, sondern der Verkauf von politischen Zeitungen und Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen sowie die Organisation von Schulungen. Eine Verurteilung auf einer solchen Grundlage ist reine Gesinnungsjustiz. Devrim Güler und Ahmet Düzgün Yüksel müssen sofort freigelassen werden."Gesinnungsjustiz in Stuttgart
Pressemitteilung
von
Ulla Jelpke,