„Ohne im Vorfeld festgelegte und verbindliche Schutzmechanismen für sensible Gesundheitsdaten darf es nicht zu einer Einführung der elektronischen Patientenakte kommen. Die Vorbehalte des Justizministeriums gegenüber Spahns unausgegorenen Regelungen zur elektronischen Patientenakte im ‚Digitale-Versorgung-Gesetz‘ greifen endlich Bedenken auf, die DIE LINKE gemeinsam mit Datenschützern und IT-Sicherheitsexperten schon lange äußern“, erklärt Achim Kessler, gesundheitsökonomischer Sprecher und Obmann der Fraktion DIE LINKE im Gesundheitsausschuss. Kessler weiter:
„Es ist bezeichnend, dass Gesundheitsminister Spahn offenbar erst einen Schuss vor den Bug aus der eigenen Koalition braucht, um zu akzeptieren, dass er mit seinen Angriffen auf die informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten so einfach nicht durchkommt.
Bereits im Mai hatte sich gezeigt, dass grundlegende Datenschutzeinstellungen für die Patienten in der ersten Version der elektronischen Patientenakte fehlen und nachgeliefert werden sollen. Um das ‚Digitale-Versorgung-Gesetz‘ durch das Kabinett zu peitschen, soll nun nach der Sommerpause ein eigenes Datenschutzgesetz kommen, in das die weiteren Anwendungen der elektronischen Patientenakte und Fragen der Datensicherheit ausgelagert werden. Dieses Vorgehen ist absolut inakzeptabel und wird weiteres Chaos produzieren, zumal am Zeitplan der Einführung festgehalten wird, obwohl die genauen Vorgaben zur Datensicherheit eine Leerstelle bilden und unklar bleibt, ob es hier zu einer Einigung kommt.
DIE LINKE fordert höchstmögliche Datenschutzstandards, konkrete Mindestanforderungen für elektronische Patientenakten nach einer fundierten Risikoabschätzung zu Interoperabilität, Datenschutz, Transparenz und Zugriffsbestimmungen im Interesse der Patientinnen und Patienten.“