„Der Gesetzentwurf beinhaltet keineswegs 'maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen' des Verfassungsschutzes, wie sie im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen angekündigt wurden. Vielmehr handelt es sich um einen Horrorkatalog aus der Praxis eines Überwachungsstaates. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sollen künftig nicht nur der Einsatz von Online-Durchsuchung und Staatstrojaner (Quellen-TKÜ) erlaubt sein, sondern auch der Zugriff auf die Videoüberwachung des öffentlichen Raumes, beispielsweise in Fußballstadien, Bahnhöfen oder auf Autobahnen. Seine Befugnisse werden somit auf den Bereich polizeilicher Gefahrenabwehr ausgeweitet und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten zunehmend aufgehoben“, erklärt André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste, zum jetzt bekannt gewordenen Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts. Hahn weiter:
„Das betrifft im Übrigen auch den BND, der ebenfalls Gegenstand des Gesetzentwurfs ist. Auch er erhält Zugriff auf die Videoüberwachung im öffentlichen Raum, die er künftig sogar live ausleiten könnte. Zudem werden ihm Befugnisse eines Inlandsgeheimdienstes zugestanden. Dem Gesetzentwurf zufolge dürfte der BND Personen im Inland zur polizeilichen Beobachtung ausschreiben und Personen auf Ersuchen einer inländischen Behörde mit Mitteln der Fernmeldeaufklärung überwachen. Dieser geplante verfassungsrechtliche Amoklauf aus dem Hause Seehofer muss schnell gestoppt werden. Dies wird zudem auch eine Frage der Glaubwürdigkeit der SPD, die solche Kompetenzvermischungen bislang zu Recht immer abgelehnt hat."