„Die heute in Kraft getretene EU- Verordnung zu den Rechten von Bahnfahrerinnen und Bahnfahrern ist in vielen Punkten ein deutlicher Rückschritt. Es ist enttäuschend, dass die Bundesregierung dies in Kauf nimmt und noch nicht mal ihre Möglichkeiten für Verbesserungen nutzt“, erklärt Bernd Riexinger, Sprecher für nachhaltige Mobilität der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Riexinger weiter:
„Eine Entschädigung schon ab 30 Minuten statt ab einer Stunde Verspätung wäre zeitgemäß. Andere Länder machen dies erfolgreich vor. Leider wollten die Regierungsfraktionen und die Bundesregierung bei der Verordnung für Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer nicht über das absolute Minimum hinausgehen, obwohl sie die Möglichkeit dazu hätte. Das ist enttäuschend. Ob ein Zug 5 oder 55 Minuten Verspätung hat, ist auch künftig egal für die Eisenbahnunternehmen. Ich halte dies für einen fatalen Fehlanreiz, insbesondere da in der EU-Verordnung die ‚außergewöhnlichen Gründe‘, bei denen Eisenbahnunternehmen nicht mehr zu Entschädigung verpflichte sind, leider sehr großzügig gefasst sind. Im Sinne der Attraktivität der Bahn erwarte ich von allen Eisenbahnunternehmen, dass sie Bahnfahrerinnen und Bahnfahrern Entschädigungen auch bei diesen außergewöhnlichen Gründen weiterhin aus Kulanz eine Entschädigung zahlen. Für Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer ist der Grund einer Verspätung meist weder nachvollziehbar noch überprüfbar. Es kann auch nicht im Sinne der Bahnunternehmen sein, dass es hier künftig vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten kommt.“