„DIE LINKE im Bundestag begrüßt das Urteil, mit dem der Europäische Gerichtshof heute das Offensichtliche festgestellt hat: Ungarn, Polen und die Tschechische Republik haben gegen EU-Recht verstoßen, als sie ihre Beteiligung an der beschlossenen Umverteilung Geflüchteter aus Italien und Griechenland verweigerten“, erklärt Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender und europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Hunko weiter:
„Leider bleibt das Urteil ohne praktische Folgen, da der zugrundeliegende Beschluss des Rates zur Umverteilung Schutzsuchender inzwischen aufgehoben wurde – und damit auch die Möglichkeit zur Verhängung von Zwangsgeldern nach Artikel 260, denn die Staaten können jetzt nicht mehr zur Umsetzung angehalten werden. Das Verhängen von Zwangsgeldern nach Artikel 260 wäre auch rechtsstaatlich unbedenklich – ganz im Unterschied zu den immer wieder geforderten finanziellen Sanktionen bei der Auszahlung von Kohäsionsfonds. Anstatt politisch willkürliche Sanktionen zu fordern, sollten die ordentlichen Verfahren der Verträge geachtet werden. Das gilt auch für die aktuellen Entwicklungen in Polen und Ungarn, die die demokratische Verfasstheit bedrohen.
Jetzt muss endlich ein faires und solidarisches System geschaffen werden, mit dem die Aufnahme von Asylsuchenden in der EU organisiert wird.“