„Ob die Fleischwirtschaft wirklich bessere Arbeitsbedingungen schaffen will, muss sie in den Tarifverhandlungen erst noch beweisen. Niemand soll sich in der Fleischindustrie für einen Hungerlohn kaputtbuckeln müssen. Zwar zeigen das Arbeitsschutzkontrollgesetz und das damit verbundene Verbot von Werkverträgen erste Auswirkungen, doch leider sind immer noch zu wenige Betriebe in der Fleischwirtschaft tarifgebunden. Deshalb müssen Tarifverträge allgemeinverbindlich für alle in der Branche gelten. Nur so bekommen wir gleiche Lohn- und Arbeitsstandards für alle und der Wettbewerb auf den Rücken der Beschäftigten wird ein Ende finden“, kommentiert Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE, den Beginn der Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft NGG und der Fleischwirtschaft. Krellmann weiter:
„Am 1. April dieses Jahres endet die Schonfrist für die Sonderregelungen zur Leiharbeit in der Fleischwirtschaft. Nur ein gültiger Tarifvertrag ermöglicht in Zukunft den Einsatz von Leiharbeit. Will die Fleischwirtschaft wirklich im eigenen Stall ausmisten, muss sie ein Signal setzen für die 160.000 Beschäftigten. Der Tarifvertrag darf nicht dazu missbraucht werden, Leiharbeit durch die Hintertür wieder im großen Stil einzuführen.“