„Dass die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) erneut das Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird, zeichnete sich bereits bei Verabschiedung der BND-Gesetzesnovelle im März 2021 ab. Die vormalige Große Koalition hatte die im Mai 2020 vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Rechtsverstöße lediglich nachträglich legalisiert. Dem deutschen Auslandsgeheimdienst wurde all das erlaubt, was er vorher ohne Rechtsgrundlage oder im ‚Graubereich‘ getan hatte“, erklärt André Hahn, für die Fraktion DIE LINKE Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste, anlässlich der heute von Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte vorgestellten erneuten Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz. Hahn weiter:
„Der Schutz von Journalisten und anderen Berufsgeheimnisträgern vor Ausspähung blieb nach wie vor unzureichend geregelt, die anlasslose Massenüberwachung des BND im Ausland konnte mit ein paar kosmetischen Korrekturen fortgesetzt werden, private Lebenssachverhalte aus der Interaktion von Mensch und Maschine sowie von Maschinen untereinander, darunter Online-Banking, Hotelbuchungen, GPS- und Bewegungsdaten von Mobilfunkgeräten, wurden der Ausspähung völlig freigegeben. Leider ermangelte es meiner Fraktion seinerzeit am notwendigen Quorum für eine eigenständige Normenkontrollklage. Daher begrüße ich ausdrücklich die heute von Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte vorgestellte erneute Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz.“