„Wer die Ausweitung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes fordert, muss auch die Zumutbarkeitsregelungen entschärfen. Denn über diese werden arbeitslos gewordene Beschäftigte in geringer qualifizierte und schlechter bezahlte Arbeit gezwungen“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, die Forderung des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz, die Spanne der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I neu zu regeln zu. Ernst weiter:
„Die Zumutbarkeit ist zu verbessern: Der Qualifikationsschutz muss gewahrt und die Höhe des vorherigen Arbeitsentgeltes besser berücksichtigt werden. Tariflöhne beziehungsweise vergleichbare Entlohnungen dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und ein stärkerer Kündigungsschutz für diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen, sind ebenso richtig wie die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Es ist absolut inakzeptabel, Beschäftigte nach jahrzehntelangen Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung schon nach kürzester Zeit in das entwürdigende Hartz-System abzuschieben. Dass der Kanzlerkandidat der SPD diese sozialen Verwerfungen der Agenda 2010 korrigieren will, begrüßt DIE LINKE ausdrücklich.
DIE LINKE wird hierzu in einem Antrag im Bundestag vorschlagen, dass bei einer Beschäftigungsdauer bis 24 Monate gestaffelt Ansprüche auf bis zu 12 Monate Arbeitslosengeld entstehen. Jedes weitere Jahr der Beitragszahlung begründet einen Anspruch auf einen zusätzlichen Monat Arbeitslosengeld. Unser Antrag ist ein Glücksfall für die SPD, denn sie erhält damit die Chance, sich im Bundestag entsprechend den Forderungen ihres Kanzlerkandidaten zu verhalten. Das wäre ein wichtiges Signal, um die Menschen in unserem Land davon zu überzeugen, dass die SPD ihren Kanzlerkandidaten unterstützt.“