„Laut Gesetz können Frauen, falls sie oder ihre Töchter im Herkunftsland einer möglichen Genitalbeschneidung ausgesetzt sind, in Deutschland geschlechtsspezifisches Asyl beantragen. Doch die Praxis zeigt uns leider immer wieder, dass dieses Recht nur auf dem Papier besteht und nur selten von den Behörden als Asylgrund anerkannt wird“, erklärt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des morgigen Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung. Möhring weiter:
„DIE LINKE fordert die bessere Anerkennung von geschlechtsspezifischen Asylgründen, insbesondere auch von drohender Genitalbeschneidung im Ausland. Damit Frauen und Mädchen vor dieser Menschenrechtsverletzung besser geschützt werden, müssen Mitarbeitende von Behörden sowie medizinisches Fachpersonal regelmäßig zu dieser Gewaltform sensibilisiert und geschult werden. Der Staat hat die Aufgabe, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Dazu hat sich Deutschland mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 völkerrechtlich verpflichtet.
Nach Angaben von UNICEF sind weltweit mehr als 200 Millionen Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Auch in Deutschland sind Frauen und Mädchen von dieser schweren Menschenrechtsverletzung bedroht, zum Beispiel durch die sogenannten Ferienbeschneidungen. Laut Angaben der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES lebten 2017 mehr als 58.000 betroffene Frauen und mindestens 13.000 gefährdete Mädchen in Deutschland.“