„Die vollmundige Behauptung des geschäftsführenden Landwirtschaftsministers Schmidt, die Biodiversitätsklausel und ein geändertes Genehmigungsverfahren bei der Wiederzulassung von Glyphosat reinverhandelt zu haben, ist überhaupt nicht erkennbar. Im Gegenteil, die uns vorliegenden Dokumente aus dem EU-Vermittlungsausschuss zeigen, dass in den Verhandlungen der kleinste gemeinsame Nenner – und der ist wirklich sehr klein – gesucht und gefunden wurde. Es geht um rein freiwillige Maßnahmen beim Schutz von Menschen, Landwirbeltieren und Nichtzielpflanzen. Mussbestimmungen gibt es nicht, Insekten als hauptsächliche Opfer der glyphosathaltigen Herbizide kommen überhaupt nicht vor“, kommentiert Kirsten Tackmann, Agrarexpertin der LINKEN im Bundestag, den von Deutschland befürworteten Kompromisstext der Wiederzulassung von Glyphosat. Tackmann weiter:
„Der Beschluss ist ein einziges Trauerspiel. Der Katalog der Nebenabsprachen zeigt die Risiken, die mit Glyphosat verbunden sind: Deutschland hätte der erneuten Zulassung niemals zustimmen dürfen – sie ist unvereinbar mit dem Vorsorgeprinzip. Deutschland hat sich über den Tisch ziehen lassen und seine Zustimmung zur Wiederzulassung viel zu billig verkauft.
Die geschäftsführende Bundesregierung ist nun in der Pflicht, nationale Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Einsatz von Glyphosat auf das absolute Minimum reduzieren und tatsächlich die biologische Vielfalt verpflichtend erhalten. Dazu gehören ein Verbot von privatem Gebrauch, Verbot des Einsatzes bei der Vorerntebehandlung, Verbote von Online-Handel und -werbung und das Verbot des Einsatzes auf Flächen des Gemeinguts. Das ist das Mindeste, was nach diesem demokratischen Fehltritt zu erwarten ist von einer Regierung.“