„Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, das beschönigend ‚Privacy Shield‘ genannte Datenübertragungsabkommen zwischen den USA und der EU zu kippen, war notwendig und wichtig. Damit wurde richterlich bestätigt, was die Linksfraktion und europäische Datenschützer schon lange kritisieren: dass Nutzerdaten, die in die USA übertragen werden, z.B. von US-amerikanischen Internetriesen wie Facebook, nicht in angemessener Weise geschützt werden“, erklärt Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Sie fährt fort:
„Wenn Daten europäischer Nutzer den US-Geheimdiensten wie der NSA jederzeit und ohne angemessenen Rechtsschutz zur Verfügung gestellt werden können, ist das mit unseren Vorstellungen von Datenschutz nicht vereinbar. Das bereits für rechtswidrig erklärte ‚Safe Harbor-Abkommen' mehr oder weniger einfach umzubenennen, hat offenbar das Gericht nicht überzeugt.
Es gilt, ein Datenschlupfloch nach dem anderen zu schließen und den Digitalkonzernen härtere Grenzen aufzuzeigen. Dafür war die Entscheidung des EuGH heute ein wichtiger und großer Schritt. Allerdings reicht er noch nicht aus. Denn dass der EuGH die sogenannten Standardvertragsklauseln für zulässig erklärte, nach denen z.B. Facebook aber auch andere Unternehmen Daten in die USA übertragen, lässt Fragen offen, ob und inwieweit der Schutz unserer Daten nun wirklich in allen Fällen bessergestellt wird. Diese Unsicherheit ist auch eine Folge der Intransparenz und Komplexität und zeigt, wie wichtig es ist, auch für mehr Klarheit und einfachere Regeln zu sorgen.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf viele deutsche Unternehmen, die im Datenaustausch mit den USA stehen. Dass sie jetzt auch Probleme bekommen, liegt am Überwachungswahn der US-Geheimdienste und nicht am EuGH. Klar ist: So lange amerikanische Überwachungsinteressen und europäischer Datenschutz sich unvereinbar gegenüberstehen, wird es hier keine einvernehmliche Lösung geben können. Die USA müssen daher endlich ihre Strategie der weltweiten Massenüberwachung ändern.
Die Entscheidung des EuGH zeigt auch, dass unsere europäische Rechtsprechung funktioniert, auch wenn ihre Mühlen langsam mahlen. An Max Schrems’ nachhaltigem und folgenreichen Einsatz für den europäischen Datenschutz zeigt sich vor allem aber auch, wie wichtig es ist, dass sich Bürger für unser aller Interessen einsetzen, dass wir alle uns nicht abschrecken lassen vom Unverhältnis der Kräfte im Ringen mit Konzernen, sondern unsere Rechte einklagen und alle Wege dazu ausschöpfen. Das entbindet die Bundesregierung und die Europäische Union jedoch nicht von ihrer Verantwortung, den digitalen Konzernen noch viele weitere Grenzen zu setzen. Hier gibt es noch viel zu tun, um den Missbrauch ihrer Marktmacht und die weiter anhaltende Umgehung von Steuerzahlungen endlich zu beenden.“