„Dieses Gesetz dient der Wirtschafts- und nicht der Gesundheitsförderung. Die Beiträge der Versicherten dürfen nicht für die Wirtschaftsförderung missbraucht werden. Es ist dringend notwendig, bei Gesundheits-Apps die Spreu vom Weizen zu trennen, bevor sie in die Anwendung kommen. Stattdessen sollen nun für mindestens ein Jahr alle Angebote bezahlt werden, die in den Markt drängen - und zwar zu selbstgewählten Preisen der IT-Unternehmen. Eine dauerhafte Goldgrube im schnelllebigen digitalen Zeitalter“, erklärt Achim Kessler, gesundheitsökonomischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Obmann im Gesundheitsausschuss. Kessler weiter:
„Nach Mondpreisen bei Arzneimitteln bekommen wir nun auch Mondpreise bei Digitalanwendungen. Ich fordere klare Vorgaben zur Preisgestaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso wichtig ist eine gute Bewertung, welche Anwendungen den Patienten nutzen und welche sogar Schaden anrichten können. Doch im Gesetz fehlen wissenschaftliche Vorgaben, nach welchen Kriterien geprüft werden muss. Der Gedanke liegt nahe, dass Jens Spahn die wissenschaftliche Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss ein Dorn im Auge ist. Diese Aufgabe übernimmt ein Bundesinstitut – wohl weil diesem per Dienstanweisung oder Verordnung eine lasche Methodik diktiert werden kann. Zum Schluss wird die Versichertengemeinschaft für viele sinnlose Anwendungen zu überhöhten Preisen aufkommen müssen. Das passt in die Strategie des Wirtschaftspolitikers Spahn, der auch bei Medizinprodukten die patientenorientierte Bewertung abschaffen will.“