„Der Referentenentwurf für das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz - DVG) will gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichten, die Beiträge der Versicherten für die Förderung von Digitalkonzernen zu zweckentfremden. Die Verknüpfung digitaler Anwendungen mit Bonus-Programmen der Krankenkassen ist ein völlig falscher Anreiz. Dies verschärft nur den Kassenwettbewerb um junge Versicherte mit ‚guten Risiken‘. Damit wird das Solidarsystem ad absurdum geführt", erklärt Achim Kessler, gesundheitsökonomischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Obmann im Gesundheitsausschuss. Achim Kessler weiter:
„Digitale Technologien wie elektronische Patientenakten, Gesundheits-Apps, Robotik oder auch Telemedizin müssen dem gesundheitlichen Wohl der Menschen dienen, nicht den wirtschaftlichen Interessen von Technologiekonzernen.
Es ist gut, wenn Versicherte wie im Referentenentwurf vorgesehen in Zukunft einen Anspruch auf sinnvolle digitale Gesundheitsanwendungen erhalten sollen. Digitale Versorgung ist aber kein Allheilmittel gegen Fachkräftemangel oder Unterversorgung in strukturschwachen Regionen. Digitale Gesundheitstechnologien wie Telemedizin können nur als Ergänzung zu einer guten und flächendeckenden ambulanten Versorgung dienen. Ich möchte, dass jede Patientin und jeder Patient eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung erhält und dass neue Technologien mit ausgewiesenem Nutzen schnell in die Regelversorgung aufgenommen werden.
Was wir dafür aber vor allem brauchen, sind sinnvolle und bindende Mindeststandards für digitale Anwendungen und eine gesellschaftliche Debatte darüber, welche Rolle digitale Technologien in der Gesundheitsversorgung einnehmen sollen und wie wir mit sensiblen Gesundheitsdaten umgehen. Die Frage nach einer Haftung im Fall von Gesundheitsdatenverlust und -missbrauch muss dringend geklärt werden. Es bedarf der Ausweitung von Produkthaftungen auf IT-Hersteller und sinnvoller Regelungen gegenüber anderen Beteiligten, auch den Krankenkassen.“