„Die unter dem falschen Namen ,Grundrente’ wiederauferstandene ,Rente nach Mindestentgeltpunkten’ könnte ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Altersarmut werden, wenn sie jetzt nicht von den Schwarze-Null-Fetischistinnen und Marktradikalen in der Union verwässert oder blockiert wird“, erklärt Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Birkwald weiter:
„Menschen, die 35 Jahre oder länger im Niedriglohnsektor schuften mussten, haben sich ihr Existenzminimum im Alter ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gang zum Sozialamt redlich verdient. Eine deutlich verbesserte ‚Rente nach Mindestentgeltpunkten‘ fordert DIE LINKE schon seit Langem. Ich begrüße deshalb den Vorschlag von Sozialminister Hubertus Heil. Deshalb darf die sogenannte Grundrente jetzt nicht zerredet werden. Den Ausgaben für die neue Rentenart stehen bisher nicht bezifferte Einsparungen bei der ,Grundsicherung im Alter’ entgegen. Das Sozialministerium muss hier schleunigst Zahlen vorlegen.
Wenn die Union und der SPD-Finanzminister dann immer noch die Kosten der Grundrente drücken wollen, dann gäbe es auch dafür eine einfache Lösung: Olaf Scholz müsste seine eigene Sonntagsforderung durchsetzen, dass bis 2021 die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro zahlen.
Aber auch Arbeitsminister Heil muss mehr Sachlichkeit und Fachlichkeit in die Debatte bringen: Denn mit der sogenannten Grundrente wird für viele Rentnerinnen und Rentner die Armutsgrenze der EU für Deutschland [1.096 Euro (EU-SILC 2017)] in weiter Ferne bleiben. Hubertus Heil hat viel zu hohe Erwartungen geweckt, denn wer mit der Rente die Menschen aus der Sozialhilfefalle bringen möchte, muss sagen, was die ,Grundrente‘ netto, also nach Abzug der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge, brächte.
Die Sozialhilfeschwelle liegt aktuell bei 796 Euro netto. Die von Hubertus Heil beispielhaft genannte Friseurin, die 40 Jahre zum gesetzlichen Mindestlohn gearbeitet hat und damit durchschnittlich 0,4 EPs erworben habe (in Wirklichkeit ergeben 9,19 Euro gesetzlicher Mindestlohn übrigens 0,47 Entgeltpunkte) erhielte also mit der sogenannten Grundrente 960,90 Euro brutto statt 512,48 Euro. Schön und gut, aber: Netto wären das nur 855,20 Euro Rente und damit läge sie nur 59 Euro über der durchschnittlichen ‚Grundsicherung im Alter‘, dem Rentner-Hartz IV.
Bei 35 Jahren zum gesetzlichen Mindestlohn brächte die, Grundrente’ zwar 896 Euro brutto, aber eben nur 798,19 Euro netto. Das sind nur popelige zwei Euro über der Sozialhilfeschwelle bzw. dem durchschnittlichen Gesamtbedarf der ,Grundsicherung im Alter’ bei Alleinstehenden.
Dies alles zeigt: Auch wenn die sogenannte Grundrente hülfe, Menschen würdevoll aus der verdeckten Armut zu holen, wäre eine einkommens- und vermögensgeprüfte ‚Solidarische Mindestrente‘ in Höhe von 1050 Euro netto (für Alleinstehende) der bessere Weg. Sie sollte - dem Beispiel Österreichs folgend - als Zuschlag bis zur Armutsgrenze gezahlt werden, wenn die Summe aller Alterseinkünfte die Armutsgrenze nicht erreichen würde.“