„Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Praxis der deutschen Inlandsgeheimdienste, persönliche Daten an andere Behörden weiterzugeben, in Teilen nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. DIE LINKE begrüßt diese Entscheidung. Sie stärkt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gegen die zwielichtige Praxis des Geheimdienstes“, erklärt Martina Renner, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Renner weiter:
„Dass die Verfassungsbeschwerde, auf die diese Entscheidung zurückgeht, von einem NSU-Helfer angestrengt wurde, ändert nichts an der Bedeutung des Urteils. Ebenso wird sich die Einschränkung der geheimdienstlichen Praxis auch nicht negativ auf den Kampf gegen Rechtsterrorismus auswirken.
DIE LINKE ist überzeugt, dass der Geheimdienst ohnehin weder willens noch fähig dazu ist, rechten Terror zu bekämpfen. Der sogenannte Verfassungsschutz diente nie dem Zweck, Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Es fehlen keine gesetzlichen Grundlagen und keine behördlichen Befugnisse, sondern konsequente Strafverfolgung und ein antifaschistisches gesellschaftliches Selbstverständnis.“