„Das Teilhabechancengesetz ist gut gemeint – aber gut gemeint ist leider allzu oft das Gegenteil von gut. Wer zu 100 Prozent lohnsubventionierte Arbeitskräfte zum Mindestlohn dem Arbeitsmarkt zuführt und nicht sicherstellt, dass diese Arbeit dem Gemeinwohl dient und es sich um zusätzliche Beschäftigung handelt, erreicht nicht mehr Teilhabe am Arbeitsmarkt, sondern betreibt Lohndumping und verdrängt reguläre Beschäftigungsverhältnisse“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, das heute vom Kabinett beschlossene Teilhabechancengesetz. Ferschl weiter:
„Die vorgesehenen vier Milliarden Euro reichen nie und nimmer für 150.000 Förderungen aus. Es ist auch widersinnig, dass man erst zwei oder sogar sieben Jahre arbeitslos sein muss, um eine Förderung zu bekommen. Wer Teilhabe am Arbeitsmarkt ernst nimmt, muss alle Personen, die geringe Vermittlungschancen haben, in den Fokus nehmen. Auch müssen die Jobcenter finanziell so ausgestattet werden, dass die Löhne der eigenen Mitarbeiter nicht aus den Fördertöpfen für Langzeitarbeitslose gezahlt werden müssen und das Geld gar nicht da ankommt, wo es hingehört.
DIE LINKE fordert ‚gute öffentlich geförderte Beschäftigung‘. Die dabei neu zu schaffenden Arbeitsplätze sollen sozialversicherungspflichtig und in der Regel als Vollzeitstelle ausgestaltet sein. Das Bruttoentgelt hat den tariflichen Regelungen zu entsprechen, wo es solche gibt. Ansonsten darf die Entlohnung den gesetzlichen Mindestlohn, den wir auf mindestens zwölf Euro anheben wollen, nicht unterschreiten.“