Nach der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums erklärt André Hahn, stellv. Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Kontrollgremium für die Geheimdienste:
„Da über den Inhalt und Details aus der Sitzung des Gremiums nicht öffentlich berichtet werden darf, will ich in drei Punkten für mich ein allgemeines vorläufiges Fazit ziehen:
1. Das angeblich so sichere Datennetz des Bundes ist leider nicht wirklich sicher. Ansonsten wäre das Eindringen über einen Hackerangriff auf hochsensible Bundesbehörden nicht möglich gewesen. Hier haben relevante Schutzmechanismen versagt.
2. Der von Staatssekretär Ole Schröder heute medial verbreitete Eindruck, deutsche Sicherheitsbehörden hätten den Angriff von Anfang an begleitet und unter Kontrolle gehabt, ist schlicht die Unwahrheit. Man kann einen Hackerangriff nur dann kontrollieren, wenn man überhaupt Kenntnis davon hat. Insofern sollte Herr Schröder doch mal die Mediengruppe, der er sein Interview gegeben hat, informieren, wann der Angriff nach heutigem Kenntnisstand tatsächlich begonnen hat und wann denn die Bundesregierung davon erfahren hat. Erst ab diesem Zeitpunkt könnten ja Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
3. Die Bundesregierung, die zum wiederholten Mal das zuständige Kontrollgremium nicht über einen gravierenden Vorgang von besonderer Bedeutung unterrichtet hatte, versucht ganz offenbar den Vorfall herunterzuspielen und zu suggerieren, es sein kein allzu großer Schaden entstanden. Um das wirklich beurteilen zu können, fehlen noch exakte Fakten über womöglich abgeflossene Daten und deren Qualität.
Mich erinnert das Ganze in fataler Weise an den Fall Markus R., den CIA-Spion im BND.
Auch da war zunächst von eher geringem Schaden die Rede, bis sich herausstellte, dass der Agent neben zahlreichen anderen Dokumenten auch das supergeheime Auftragsprofil der Bundesregierung für den BND geklaut und an die Amerikaner weitergegeben hatte, das selbst die Geheimdienstkontrolleure zuvor niemals einsehen durften. Von daher bleibt abzuwarten, was die weiteren Ermittlungen zu Art und Umfang des Schadens noch ergeben werden.“